Baumpflanzungen nach Stockholmer Modell gefördert!

Stockholmer Modell Förderung BMVU

Das Programm "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen" (NKK), initiiert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMVU) und umgesetzt durch die KfW Bankengruppe, bietet Kommunen finanzielle Unterstützung, um umweltfreundliche und nachhaltige Projekte zu realisieren​​.

Zuschüsse und Förderbereiche

  • Zuschuss: Die Förderung umfasst Zuschüsse von 80 % bis 90 % der förderfähigen Kosten, wobei finanzschwächere Kommunen bis zu 90 % erhalten können.
  • Förderbereiche: Gefördert werden Maßnahmen zur naturnahen Gestaltung und Umgestaltung innerörtlicher Grünflächen, zur Pflanzung von Stadtbäumen und zur Schaffung von Naturoasen.
  • Kosten: Es werden sowohl Sach- als auch Personalkosten der Kommunen berücksichtigt.
  • Kombination mit weiteren Fördermitteln: Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich.

Fördermodule im Detail

  1. Umstellung auf naturnahes Grünflächenmanagement (Modul A):
    • Erstellung von Pflegekonzepten und -plänen, vorausgesetzt, es wird mindestens eine Maßnahme aus dem Förderrichtlinienkatalog umgesetzt​​​​.
    • Beschaffung technischer Ausrüstung und Aus- sowie Weiterbildung des Personals sind ebenfalls förderfähig.
  2. Pflanzung von Bäumen (Modul B):
    • Entwicklung von Straßen- und Stadtbaumkonzepten, verbunden mit der Verpflichtung, mindestens eine Maßnahme aus diesen Konzepten umzusetzen​​.
    • Gefördert werden auch die Pflanzung von Straßen- und Einzelbäumen sowie Maßnahmen zur Optimierung von Standorten zur Erhaltung bestehender Bäume.
  3. Schaffung von Naturoasen (Modul C):
    • Einrichtung kleiner, lokalklimatisch wirksamer Parkanlagen, Naturerfahrungsräumen, urbanen Waldgärten und Wäldern sowie die Renaturierung innerörtlicher Kleingewässer​​.

Förderzeitraum und Konditionen

  • Förderzeitraum: Die Maßnahmen sollten innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen sein, mit der Möglichkeit, eine Verlängerung um bis zu 24 Monate zu beantragen. Für die Pflege von Neupflanzungen gilt ein Förderzeitraum von bis zu 36 Monaten nach Abschluss der Umsetzungsmaßnahmen.
  • Auszahlung: Der Zuschuss kann als Gesamtbetrag oder in Teilbeträgen in einem 6-Monats-Rhythmus abgerufen werden, wobei die Mittel nur für bereits angefallene Kosten verwendet werden können.

Dieses Förderprogramm bietet eine bedeutende Unterstützung für Kommunen, um nachhaltige und umweltfreundliche Projekte im Bereich der Grünflächengestaltung und Baumpflanzung zu realisieren. Es fördert nicht nur die städtische Biodiversität, sondern trägt auch zum Klimaschutz und zur Verbesserung der Lebensqualität in städtischen Gebieten bei.